Wir sind auch online für Sie da! Auf Wunsch bieten wir Besprechungen per Videokonferenz an und – soweit gesetzlich schon zugelassen – auch Beurkundungen und Beglaubigungen.

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Ihre Notare in Bamberg

In traditionsreichen Räumen am Schönleinsplatz stehen wir für ein modernes Notariat, das sich durch persönliche Betreuung und maßgeschneiderte, verständliche Lösungen auszeichnet. Als Amtsträger legen wir dabei stets Wert auf Seriosität, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit. Ob beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, der Gründung einer GmbH oder der Errichtung eines Testaments – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem hochqualifizierten Team zur Seite und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Beraten ist gut.

Beurkunden ist besser.

Beglaubigung und
Beurkundung

Zwei ähnliche Begriffe und doch ein großer Unterschied:

Teilweise reicht nach dem Gesetz eine Beglaubigung. Bei der Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar nur die Echtheit der Unterschrift, zum Beispiel unter einer Vereinsregisteranmeldung oder einer Genehmigung. Der Text kann mitgebracht oder notariell entworfen werden. Auch Abschriften von Dokumenten werden beglaubigt.

Bei einer Beurkundung wird die Urkunde allen Beteiligten vorgelesen und ihr Inhalt durch den Notar umfassend erläutert. Vorgeschrieben ist dies etwa für Immobilienkaufverträge, Ehe- und Erbverträge oder GmbH-Gründungen. In welchen weiteren Angelegenheiten eine Beurkundung erforderlich ist, haben wir für Sie im Blick.

Notargebühren

Als Notare sind wir verpflichtet, Gebühren und Auslagen zu erheben. Deren Höhe ist für alle Notare einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung unterliegt der regelmäßigen Prüfung der Aufsicht.

Für die Gebührenberechnung kommt es in erster Linie auf den Wert des Rechtsgeschäfts an. Der Gesetzgeber hat die Notarkosten damit sozialverträglich ausgestaltet: Notare üben viele Tätigkeiten ohne kostendeckende Gebühr aus, was durch Amtstätigkeiten mit höheren Geschäftswerten ausgeglichen wird. Dadurch sind notarielle Leistungen für alle zugänglich, unabhängig vom Vermögen.

Ein weiterer Vorteil für Sie: In der Gebühr für eine Beurkundung ist – unabhängig vom Zeitaufwand – die Beratung und Entwurfserstellung enthalten. Gesonderte Gebühren für einen Entwurf oder eine Beratung können also nur anfallen, soweit keine Beurkundung bei uns erfolgt.

Nähere Informationen, einen Gebührenrechner und Beispielsberechnungen finden Sie im
Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Parken ist bei uns kein Problem!

Wir haben für Sie kostenlose Parkplätze im Hof bereitgestellt.
Die Schranke öffnet sich automatisch bei Heranfahrt.

Nach Ihrem Besuch bei uns erhalten Sie eine Parkmünze für die Ausfahrt.

International Services

Our services for English speaking clients

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