Vorsorge

Jeder kann aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall plötzlich daran gehindert sein, die eigenen Angelegenheiten selbst besorgen zu können. Dies betrifft sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Belange. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass in einer solchen Situation Ihre Vertrauenspersonen für Sie einfach, schnell und flexibel in Ihrem Interesse handeln können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann so verhindert werden.

Wenn Sie selbst festlegen möchten, in welchem Gesundheitszustand Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen, ist eine notarielle Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vollmacht.

Wir sind Ihre Ansprechpartner für:

  • Vorsorgevollmachten bzw. Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Vollmachten für Unternehmer
  • Ehegattennotvertretungsrechte

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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