Ehe und Familie
Bis dass der Tod Sie scheidet. Wir wünschen Ihnen, dass Ihre Ehe hält. Mit einem Ehevertrag können Sie jedoch Regelungen für den unerwünschten Fall der Scheidung treffen. In einer Zeit, in der Sie liebevoll und konstruktiv miteinander sprechen können, vereinbaren Sie eine für Sie beide angemessene und faire Lösung für eine Phase, in der Sie sich wahrscheinlich nicht mehr gut verstehen. Sie können einen Ehevertrag sowohl vor als auch nach der standesamtlichen Hochzeit schließen. Wir beraten Sie unparteiisch und entwerfen für Sie einen ausgewogenen Vertrag.
Sofern Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen, können Sie mit einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Verhältnisse fair, rechtssicher und kostensparend regeln. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen und Ihren Rechtsanwälten eine entsprechende Vereinbarung.
Auch für andere familienbezogenen Rechtsgeschäfte, etwa Adoptionsanträge oder Partnerschaftsverträge, sind wir gerne für Sie da.
Wir sind Ihre Ansprechpartner für:
- Eheverträge
- Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
- Internationales Familienrecht