Erbschaft und Schenkung
Mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag können Sie rechtssicher gestalten, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Rechtsunsicherheiten und Streit werden hierdurch ebenso vermieden wie die sonst meist erforderliche, kostenpflichtige Erteilung eines Erbscheins. Nach einer ausführlichen Beratung bringen wir Ihren letzten Willen in eine juristisch einwandfreie Form, beurkunden diesen und sorgen dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihrem Tod gefunden wird.
Natürlich können Sie auch schon zu Ihren Lebzeiten Vermögen auf Ihre Kinder oder andere Personen übertragen. Hierfür kann es gute Gründe geben, etwa das beruhigende Gefühl, bereits mit warmer Hand alles geregelt zu haben; die Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch Ausgleichsleistungen oder Pflichtteilsverzichte; die Vermeidung oder zumindest Reduzierung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer; der Schutz Ihres Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern („asset protection“). Mit einer notariellen Überlassung können Sie alle diese Vorteile nutzen. Wir beraten Sie gerne und arbeiten bei steuerlichen Fragen eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann es sein, dass Sie als Erbe zügig einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen, um Ihr Erbrecht nachweisen zu können. Gerne entwerfen und beurkunden wir den entsprechenden Antrag für Sie. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und besprechen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.
Wir sind Ihre Ansprechpartner für:
- Überlassungen bzw. Schenkungen
- Testamente und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Anträge auf einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis
- Erbausschlagungen
- Erbauseinandersetzungen
Jetzt unser Formular ausfüllen und absenden:
Überlassung Online-Formular
Formular zum Download